HEIMKINDERVERBAND

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Heimat statt Heim!

Jugendhilfe ist Hilfe für Familien! Kinder brauchen ein Zuhause. Wir freuen uns über jeden Erfolg, ein Kind wieder zu den Eltern zurückgebracht zu haben!
Während die gesamte medizinische Wissenschaft weiß, dass Eltern-Kind-Entfremdung gravierend beeinträchtigt, wird daran festgehalten!
Die Bedeutung "emotionaler Bindung" für die gesunde Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit. Hier klicken...
 Bettina Herlitzius MDB (LVR) im Interview am 19.04.2010 Top TV.
Zu beachten ab 14:30 - Heimkinder die ich kenne, sind 75% Schwul oder Lesbisch

Wir fordern eine unterstützende Familienhilfe!

Eigenverantwortung verhilft zur Heilung

Der Zweck dieser Website ist es, Heimkindern und deren Eltern möglichst schnelle und effektive Unterstützung bei Fragen zu bieten. Diese Hilfen bieten wir unentgeltlich an.

- Vormundschaft
- Jugendämter
- Kostenträger
- Versorgungsamt
- Gutachteranalyse
- Staatsanwaltschaft
- Polizei
- Anwaltsvermittlung


Diese Leistungen werden durch ehemalige Heimkinder erbracht, die von Ehrenmitgliedern, wie Professoren, Psychiatern, Pädagogen, Sozialarbeitern, Soziologen, Historikern unterstützt werden.
Wir suchen noch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die diese Arbeit mit Fachkompetenz ehrenamtlich mittragen. Siehe Aktion „Schutzengel“, denn Heime sind geschlossene Einrichtungen und der gefährlichste Ort für Kinder!

in Kooperation mit SNAP und NetzwerkB

Telefonische Beratung

Unser Team für telefonische Beratung steht wochentags von 12 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Telefon:  0241-38905
E-Mail: info@heimkinderverband.de

Broschüre des Verbandes hier klicken .pdf
Bitte diesen Flyer, auf eigene Kosten drucken, falten und auf Ämter oder Privatstellen verteilen.

Der Verband

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Ihr Ziel - Zertifikat hier klicken .pdf

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Hier geht es zum Unterstützungskonto

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Plakat: Heim nein Danke!

Wirksame Kontrollen bedürfen einer unabhängigen Rechts- und Fachaufsicht!
Wir forderten Menschenrechtsverletzungen unter Strafe zu stellen, was bis heute nicht möglich ist.

Der HKVD äußert seine Besorgnis zu dem Vorhaben des Kinderschutzbundes, eine Beschwerdestelle für Heimkinder in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden und Heimträgern. Diese Kooperation stellt die Unabhängigkeit der Beschwerdestelle infrage.

Wir beziehen uns auf die Pressemitteilung der RP-Online

Der HKVD fordert die Einführung einer unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, sowie die Kontrolle der Heime durch die allgemeine Heimaufsicht, wie in der Petition an den Deutschen Bundestag vom 19.10.2009 gefordert.

Die dringende Notwendigkeit der Forderungen belegen die ständigen Hilfeersuchen an den HKVD, die von den betroffenen Eltern, Großeltern und Angehörigen von Kindern, die sich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter freier Trägerschaft aufhalten.

Wir verweisen auf die Vorwürfe wegen Verletzung der Menschenrechte durch deutsche Jugendämter, die in der Bamberger Erklärung* erhoben wurden. Darin wird bemängelt, dass die Jugendämter in Deutschland keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch rechtlich unterstehen. Wir sehen in Deutschland dringend Handlungsbedarf.

Die Mitglieder des Heimkinderverbandes handeln!

Bis zur Einführung einer wirksamen und unabhängigen Rechts- und Fachaufsicht der Jugendämter will der HKVD und der Erweiterung der Heimaufsicht auch auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fordert der HKVD eine unabhängige und fachkompetente Beschwerdestelle. Der HKVD bietet dafür die nötigen Voraussetzungen. Er setzt sich zusammen aus ehemals misshandelten Heimkindern, die sich heute für die Rechte der Kinder und Familien uneigennützig engagieren. Dabei werden sie von Fachkräften wie diplomierten Pädagogen, Therapeuten und Juristen ebenfalls uneigennützig unterstützt. Den HKVD erreichen allerdings immer mehr Hilfeersuchen, die von ehrenamtlichen Kräften kaum noch zu bewältigen sind.

Der HKVD musste leider feststellen, dass der Deutsche Kinderschutzbund die Rechte der Heimkinder bisher unzureichend vertreten hat. Dies geht aus der Aufarbeitung der Vergangenheit hervor, sowie aktuell aus Schilderungen betroffener Familienangehöriger von Heimkindern.

Der HKVD fordert daher, eine Beschwerdestelle für Heimkinder beim Heimkinderverband anzusiedeln, der sich seit Jahren in dem Bereich bisher engagiert.

Der HKVD verfügt über
• das nötige Fachwissen unter Einbeziehung von Fachkräften
• die Sensibilität für Heimkinder und die Familien aus eigener Erfahrung

Der HKVD wird das Schreiben auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen und auf die Pressemitteilung als Link verweisen.

HKVD Aachen, 01.06.2010

Verteiler:
RP- Online
Landesvorsitzenden des Kinderschutzbundes Herrn Dieter Greese
Landschaftsverband NRW
Stadt Essen, Oberbürgermeister und Sozialamt
Stadt Köln, Oberbürgermeister und Sozialamt

* Bamberger Erklärung im Rahmen des internationalen Symposiums „Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention“ unter Leitung von Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen des Europarates Bamberg, 20/21.10.2007

 

Konsequenzen aus den Missständen im Bereich Jugendhilfe – Heimerziehung, Fremdunterbringung

Angesichts der zunehmenden Hilfeersuchen Angehöriger von fremd untergebrachten Kindern und Jugendlichen ist der HKVD mit seinen derzeit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern nicht mehr in der Lage, dem noch gerecht zu werden und bittet dringend um Unterstützung!

Es handelt sich hier vorrangig um Anfragen:

bulletBeschwerden gegen Jugendämter (Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen richterliche Entscheidungen…)
bulletBeschwerden gegen Heime (Missstände, verbale und körperliche Gewaltanwendung, Beeinflussung der Kinder zum Nachteil der  leiblichen Eltern mit Kontakt- und Umgangsverboten ohne richterliche Entscheidung)
bulletEntfremdung von Kindern zu ihrer Herkunftsfamilie
bulletEinweisung in Psychiatrien bei Widerstand der Kinder

Weiterhin werden immer mehr Misshandlungen und Quälereien von in Obhut genommenen Kindern durch die Medien bekannt, wobei man sich hier fragen muss, wo die Heimaufsicht bleibt Der HKVD weist darauf hin, dass die Ursachen hier im System liegen, welches diese Zustände ermöglicht. (Siehe auch Bamberger Erklärung). Es herrschen skandalöse Zustände.

bulletJugendämter unterliegen keiner wirklichen Fach- und Rechtsaufsicht. Beschwerden enden beim Bürgermeister.

Aktueller Fall : Dieser Satz musste gelöscht werden.

bulletDie Sozialministerien erklären sich bei Beschwerden für nicht zuständig. Die Beschwerden (Briefe) werden dann sogar noch an die Träger der freien Jugendhilfe weiter geleitet, welche dann gegen die Beschwerdeführer vorgehen.

Fall 2008: Dieser Satz musste gelöscht werden.

Die Mitglieder des HKVD fordern die Landtage auf zu handeln!

Eine Unabhängige Beschwerdestelle für fremd untergebrachte Kinder und Jugendliche

bulletRechtsbelehrung in Form eines Infoblattes für Eltern von Kindern, die außerhalb der Familie leben (auch die Menschenrechte und das Grundgesetz)
bulletAushang einer Info in allen Einrichtungen, sowie auch den Pflegefamilien mit den Kinderrechten und einer Hilfenotrufnummer mit Einbeziehung des HKVD
bulletUnabhängige Prüfung von Konzeptionen der freien Träger der Jugendhilfe durch eine Fachstelle
bulletMediation bei Beschwerden gegen das Jugendamt und der freien Träger der Jugendhilfe durch den HKVD

Die Mitglieder des HKVD stehen den Landesregierungen für Gespräche zur Verfügung. 15. Oktober 2010

 

Heimkinder-Demo in Berlin am Donnerstag 15. April 2010

der HKVD unterstützt diese Demo und ruft alle Jugendamtsopfer auf, sich zu beteiligen.

Hier weitere Infos...
http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/04/demonstration-in-berlin-geplant/

 

Die Bundeskriminalstatistik weist für das Jahr 2008 ganze 1615 Fälle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen "unter Ausnutzung einer Amtsstellung" bei Minderjährigen aus - bei mehr als 56000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt.

ARD Presseclub: Am 14.03.2010 erklärte Ludwig Ring-Eifel, Chefredakteur der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) das auch die Jugendämter nicht verpflichtet sind sexuellen Missbrauch in der Familie der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Helfen Sie einem Kind in Deutschland! Werden Sie Pate! Hier klicken... für den Flyer

Tausende Kinder leben heute von ihren Eltern getrennt, weil das Jugendamt sie ihnen wegnahm.... Jugendämter verweigern ihnen Bildung und ein Zuhause. Viele landen in Psychiatrien und werden von dort ins Ausland verschleppt. Dort haben sie keine Protestmöglichkeit mehr. Helfen Sie, diesen Menschenhandel deutscher Jugendämter mit der Justiz und Heimbetreibern aufzudecken und in die Öffentlichkeit zu bringen! Werden Sie Pate für ein Kind, bzw. eine Familie, um deren Rechte einzuklagen!

Ehemalige misshandelte Heimkinder setzen sich heute für Heimkinder ein!

Jedes zehnte Kind ist mit einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses verbunden!!!
Der HKVD fordert unterstützende Hilfe vor Ort! Hier klicken wie die jetzige Hilfe falsch verstanden wird!
Immer weniger Kinder werden geboren und immer mehr Familien werden durch Hartz IV zerstört und sind von Behörden abhängig.
Die Leidtragenden sind die Familien und deren Kinder. Der Stress daraus macht Kinder krank. Hier klicken...
Landrat Karl Heim sagt: "Wir wollen die nicht-stationären Angebote ausbauen und effizient gestalten, die stationären Einrichtungen seien teuer und nicht immer das beste." Wann erkennen das die Jugendämter?

Das Jugendamt in der Kritik aus der Sicht von Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht Dipl.-Pädagoge (Univ.)

Publiziert in der www.zkj-online.de ZKJ 10/2008 Hier klicken...

 

Wir suchen möblierte Zimmer für Jugendliche ab 16 Jahren die vor dem Jugendamt fliehen und sich verstecken müssen.

Wir freuen uns, dass sie sich für Heimkinder engagieren. Uns erreichen ständig Hilferufe von Eltern, denen ihre Kinder von Jugendämtern weg genommen wurden und Hilferufe von Kindern, die wieder nach Hause möchten. Aber Heimbertreiber kassieren monatlich ab 4.000 € für ein fremd untergebrachtes Kind und lassen ihre "Zöglinge" ungern ziehen.

Wir kümmern uns derzeit intensiv um einen Jugendlichen, der sich im August 2009 über das Jugendamt beschwerte, weil man ihm den Schulbesuch verweigerte. Seine Beschwerde hatte zur Folge, dass er in die Kinder- und Jugendpsychiatrie zwangseingewiesen wurde. Nach 11 Wochen Zwangsaufenthalt wurde er in die Obdachlosigkeit entlassen. Der HKVD hat Anzeige erstattet.

Könnten Sie sich vorstellen das Projekt "Schutzhaus für Jugendamtsflüchtlinge" zu unterstützen?
 

Bitte melden Sie sich E-Mail: info@heimkinderverband.de


Asyl in den USA – wegen «unchristlichem» Schulunterricht
In den USA hat die deutsche Familie "Romeikes", die mit ihren Kindern wegen der Schulpflicht in Deutschland in die USA floh, politisches Asyl erhalten.
Uwe Romeike, Frau Hannelore und die Kinder Daniel, Lydia, Josua, Christian und Damaris leben nun im Morristown (US-Staat Tennessee).
Auch für Heimkinder, die nicht im Heim leben wollen, ist das ein Weg.
 


2008 Der Fall Sarai Gorber(17), Prisca Gorber(15), Thea Gorber(12), Esther Gorber(10), Rebecca Gorber(7), David Gerber(3)
„Wie die Initiative weiter berichtet, sind die Kinder der Familie Gorber seitdem durch die Heimunterbringung mit Heimkindern zusammen, die im allgemeinen an Verhaltensstörungen leiden. Sie werden von anderen Heimkindern traktiert und haben es sehr schwer, sich gegen Anfeindungen zur Wehr zu setzen. Sie rebellieren daher gegen ein Umfeld, in dem ihr Wohlergehen gefährdet ist.„
Auch diese Familie ist vor deutschen Behörden auf der Flucht.
Weitere Informationen bei MEDRUM.DE hier klicken...

 

Todeslager für Babys - US-Anwälte beschuldigen VW des Völkermordes
06.05.1999 Hier das Video der ARD
Kommentar:
Die Verantwortlichen und ihr Netzwerk sind nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Auch heute ist es kaum möglich, gegen Jugendämter anzugehen und Strafanzeigen wegen Misshandlung Schutzbefohlener werden eingestellt. Auch wenn es die Grausamkeiten in dieser Form nicht mehr gibt, so ist doch festzustellen, dass die Netzwerke weiterhin funktionieren - die Vernichtung von Kinderseelen!

 

Das Geschäft mit der Armut

bullet 2,6 Millionen Kinder leben in Armut!

Während einer Familie - in Armut lebend - pro Kind weniger als 250 € pro Monat zur Verfügung stehen für Lebensmittel, Kleidung, Schulsachen und Mietanteil, zahlt der Steuerzahler pro Tag von 120,- € bis 200,- € (3600-6000,-Euro im Monat) für eine Fremdunterbringung. Prof. Götz Werner, Gründer, Gesellschafter schreibt :

Quelle: "alverde das Kundenmagazin von dm-drogerie markt".

„Die Politik will die Eltern schleichend entmündigen, statt diese zu unterstützen.“
hier klicken...

 

Kinderarmut ist für viele Einrichtungen ein lohnendes Geschäft. Je mehr Kinder „gehalten“ werden, umso höher der Ertrag.

 Bildung statt Ausgrenzung

bullet Gutscheine statt Geld! Wir fordern Bildungsgutscheine für Kinder in Armut, dass sie sich Kurse leisten können, die zur Freizeitgestaltung mit Bildungs- und Förderungsinhalten beitragen.

Im Jahr 2005 waren in Deutschland 59.407 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien untergebracht, 72.382 Jungen und Mädchen lebten im Heim. Die Zahl der Heimkinder sinkt seit einigen Jahren, vor allem hat sich - der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund zufolge - die Gewährungspraxis der Jugendämter geändert: Wenn 2005 nur noch 20.650 Kinder in Heimen angemeldet wurden, sind das 13 Prozent weniger als vier Jahre zuvor.

Kritiker beklagen den Kostendruck, Heimleiter warnen, viele Kinder hätten bessere Entwicklungschancen, wenn man sie früher eingewiesen hätte. Aber für einen Platz bei der Jugendheim Marbach GmbH zum Beispiel sind am Tag stolze 150 Euro zu zahlen. Die Kosten für Heimerziehung und betreutes Wohnen insgesamt beziffert die Dortmunder Arbeitsstelle für 2004 auf 2,59 Milliarden Euro (Pflege: 602 Millionen Euro).

Es gibt in Deutschland keine Qualitätsstandards für Kinderheime, stattdessen wird - mit Fortbildung und Supervision - auf die Professionalität der Erzieher vertraut. Allerdings üben die Jugendämter indirekt Kontrolle aus, indem sie entscheiden, mit welchen Trägern sie arbeiten.

 

Dr. Norbert Lammert schreibt am 31. Oktober 2007
Insgesamt gaben im Jahr 2005 Bund, Länder und Gemeinden 20,8 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus, mehr als die Hälfte davon für die Kindertagesbetreuung. Rund 3,2 Milliarden Euro kostete die Unterbringung außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimen und anderen betreuten Wohnformen. Der Staat bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für eine nachhaltige und bedarfsgerechte finanzielle Absicherung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.“

Leider ist das Ergebnis dieser Förderung fragwürdig. Zu 75% werden Sie Homosexuell und 50% landen im Knast oder verrecken vorzeitig. Der Plan der Alliierten geht voll auf, Deutsche auszurotten. Die Jugendämter sind der lange Arm dieser Vernichtung, wie der Fall Kevin aus Bremen gezeigt hat. Und Kevins haben wir viele.

 

In einem Hilferuf Forum schreibt ein Insider:

"Kaum ist ein Kind gestohlen worden, fällt die gesamte Bagage wie hungrige Wölfe darüber, um sich die Beute zu teilen."


Korruption in Österreich und in Deutschland?

Der Steuerschlund Jugendwohlfahrt steht in der aktuellen Oktober-Ausgabe vom Nachrichtenmagazin XlargE ein weiteres Mal auf dem Prüfstand. Exklusiv enthüllt das Nachrichtenmagazin XlargE die Korruption zwischen den Wirtschaftstreibenden der Freien Jugendwohlfahrt und ihren politischen Brotgebern.

 Dem erschreckenden Alltag in einem österreichischen Kinderheim geht XlargE auf den Grund, spricht mit Eltern, Kindern und einer ehemaligen Praktikantin. Die Tatsachen im Horrorheim sind von leiblichen Eltern nicht zu überbieten, dennoch, SPÖ Amtsmandatarin Christine Gaschler-Andreasch sieht ein weiteres mal zu. Nun wird der XlargE-Bericht zum Politikum im Landtag von Kärnten.

 Über ein Jahr hat XlargE recherchiert, mit Betroffenen gesprochen, das Szenario des Schreckens rekonstruiert. Autor Mathias Fluck zeigt in seiner mehrseitigen Reportage unter anderem Versuche auf, die aktuelle Berichterstattung mit Anwaltschreiben zu unterbinden. Selbst die Heimleitung schreckt vor haltlosen Tatbehauptungen als Journalismus-Repressalie im Landeskriminalamt nicht zurück.

 Am 15. Oktober 2009 präsentiert sich über 100.000 XlargE-Abonnenten eine packende Reportage voller Emotionen – ungeschminkt & unzensiert. Ab sofort zeigt sich XlargE monatlich exakt zur Monatsmitte als periodisches Druckwerk – das Cover exklusiv 7 Tage vor Erscheinung.

 

Prof. Micha Brumlik: "Ab nach Sibirien? Wie gefährlich ist unsere Jugend?"

Ein wichtiger Beitrag gegen die von Roland Koch angeschobene Hetzkampagne gegen die angeblich gefährliche Jugend mit den Folgen der Prämierung von Drillcamps, wie die des Metzgers Lothar Kannenberg und gegen die illegalen Arbeitslager der deutschen Jugendhilfe im Ausland (SPIEGEL 44/06)
Micha Brumlik, geboren 1947, lebt in Frankfurt und ist Professor für Erziehungswissenschaft an der Universität Heidelberg.

Aus dem Inhalt:
- Die "Ausschaffung" - eine Einführung in die wissenschaftliche Kritik einer populistischen Kampagne
- Der Umgang mit "defekten Seelen": Löschen und Neuprogrammieren - das Beispiel der Boot-Camps
- "Unerziehbarkeit" - Zur Aktualität einer Aussonderungskategorie
u.a. mit Beiträgen vom Kriminologen Christian Pfeiffer

Kinder machen Dich unsterblich und genau so muss Du sie behandeln.
Erst die Familie und dann der Staat!

UN Kinderrechtskonvention

http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/D_0006_Kinderkonvention.pdf

 

• 05.04.1992 Bundestag stimmt der Kinderrechtskonvention der UN zu.

 

Erkannte Kinderrechte I

• Schutz vor Diskriminierung

• Schutz vor Sexuellem Missbrauch

• Schutz vor Misshandlung

• Schutz vor Ausbeutung

• Schutz vor Entführung

• Schutz vor Drogen
 

Erkannte Kinderrechte II

• Festgehalten im BGB 1666ff: Kindeswohlgefährdung

" Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind".
• Jede natürliche oder juristische Person kann bei der Polizei, Kriminalpolizei, Kreisjugendamt, Familiengericht anzeige erstatten.

 

Erkannte Kinderrechte III

• § 60 FamFG: Beschwerderecht Minderjähriger (nur über 14 Jährige):
Die Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter (Vormund) ist im Verfahren nicht notwendig.

 

Erkannte Kinderrechte IV

• §6 Grundgesetz: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung".

• Eltern oder Vormund müssen das Kind so heranbilden, dass es sich zu einem selbständigen, eigenverantwortlichen Menschen entwickelt.

• Uneheliche Kinder sind Gleichgestellt wie ehelichen Kinder

 

Erkannte Kinderrechte V

• § 1626 BGB Elterliche Sorge:
"Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“

 
Erkannte Kinderrechte VI

• §1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge:

• “(1) Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“

•  “(2) Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig“.
• “ (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.“

 

Erkannte Kinderrechte VII

• §1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge:

"Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen".

 

Erkannte Kinderrechte VIII

• §1626 BGB Elterliche Sorge:

"Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen."


Erkannte Kinderrechte IX

• § 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeldparagraph):

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. ".

 

Erkannte Kinderrechte X

• § 5 RelKErzG Gesetz über die religiöse Kindererziehung:

“ Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“ 

 

Erkannte Kinderrechte XI

• §1631a BGB Ausbildung und Beruf:

“In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden“.

 

Erkannte Kinderrechte XII

• § 159 FamFG Persönliche Anhörung des Kindes:

“Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.“ 

 

Erkannte Kinderrechte XIII

• §1688 BGB Entscheidung der Pflegeperson:

“Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen

Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. .............“.

 

Erkannte Kinderrechte XIV

• § 158 FamFG Verfahrensbeistand
„Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.“

Dem Verfahrensbeistand sind keine Kosten aufzuerlegen.

 

 

Fürsorgepflichten der Erwachsenen bzw. Rechte der Kinder

• Recht auf Nahrung

• Recht auf Bildung

• Recht auf Wohnung/-raum

• Recht auf eigene Meinung

• Recht auf Beteiligung

• Recht auf Privatleben

• Informationen über Rechte

• Gleiches Recht für Alle

• Recht auf Kleidung

• Recht auf ein gutes Leben

• Recht auf gewaltfreie Erziehung

• Recht auf Hilfe

• Recht zu Spielen, Recht auf Kindheit

• Recht zu Lernen/auf Neugier

• Recht ohne Angst zu leben

• Recht auf einen eigenen Namen

Eigene Rechte

• Briefgeheimnis

• Recht auf Spiel, Erholung, Sport, Ruhe

• Recht auf Leben

• Recht auf eine Staatsangehörigkeit

• Recht auf Betreuung

• Recht auf Trennung von den Eltern

• Recht auf Hilfe zum Leben

 

Offenkundige Rechte

• Recht (Pflicht) auf Bildung

• Recht auf Glaube/Religion

• Recht auf Gehör/freie Meinung

Bamberger Resolution anlässlich des Symposions „Pädagogik zwischen Heterogenitätskompetenz und Normierungsperformanz“ an der Universität Bamberg (Lehrstuhl für Pädagogik, Forschungsstelle für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie) am 08.10.2010 zu „Bildung“ und „Kindeswohl“ in Bamberg
 

Auszug zum „Kindeswohl“ (Punkt 4 und 5)
 

4. Pädagogik als Anwaltschaft des Kindes hat Sorge zu tragen, dass das „Kindeswohl“ nicht nur unter institutions und ausbildungsbezogener Perspektive betrachtet wird. Deshalb wäre es beispielsweise Aufgabe eines Lehrstuhls Elementar und Familienpädagogik, Qualifikationen und Kompetenzen zur Förderung des Kindeswohls in Familien, Umfangs und Sorgerechtsverfahren zu vermitteln statt entsprechende Aufgaben (Psychosoziale Diagnostik, Gutachtertätigkeiten, Erziehungsberatung) zu ignorieren oder an psychologische, medizinische, kinder und jugendpsychotherapeutische /psychiatrische Professionen zu delegieren. Elementar und Familienpädagogik als konstruktive Handlungswissenschaft sollte neben globaler und nationaler Ausrichtung auch lokale Einmischung im Falle „staatlicher Kindeswohlgefährdung“ nicht scheuen.


5. In Erinnerung an die Bamberger Erklärung von 2007 ist dem Thema „Staatliche Kindeswohlgefährdung“ (Grundrechte Report 2010) verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken. Der runde Tisch zur Aufarbeitung von Missbrauch in staatlichen und religiösen Einrichtungen in Berlin sollte ab sofort um die Opfer von Misshandlungen von Kindern in Fremdpflege erweitert werden, die weiter unter zum Teil wenig bildungsförderlichen Umständen in Einrichtungen der Jugendhilfe in Deutschland leben. Angesichts teilweise zweifelhafter "erlebnispädagogischer Maßnahmen" und Berichten besteht hier erheblicher Forschungs und Qualitätssicherungsbedarf. Der Aktionsplan für den Petitionsausschuss des europäischen Parlamentes, der schon 2009 in einem Arbeitsdokument die Praxis der Arbeit deutscher Jugendämter als menschenrechtsverletzend rügte, sowie die Aufdeckung der Verletzungen der UN Kinderrechtskonventionen in Einrichtungen der deutschen Jugendhilfe ist weiterzuentwickeln. Der Lehrstuhl für Pädagogik sollte weiterhin Forschungsprogramme zu diesem Themenkomplex (Diplomarbeiten zu unrechtmäßiger Inobhutnahme, Doktorarbeiten zur Qualitätssicherung der Jugendämter, Psychosoziale Diagnostik, Erziehungsberatung und Begutachtungen zu Fragen des Kindeswohls) fördern, um klarzumachen, dass eine Entfremdung von den Eltern (PAS, Parental Alienation Syndrom) ein zu wenig bekanntes Misshandlungssyndrom und nicht lediglich ein Kavaliersdelikt ist, sowie jene Gefahr zu verhindern, die anlässlich der Vorstellung des Grundrechtereports 2010 folgendermaßen benannt wurde: "Nicht linke und rechte Extremisten gefährden die Freiheit in unserer Gesellschaft, sondern der Staat."
 


Sind unsere Juristen gebildet oder nur ausgebildet? Erfahrungen eines Gerichtsbeobachters http://www.buskeismus.de

 

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Stand: Samstag, 10. Dezember 2011.