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Jugendhilfe ist Hilfe für Familien! Kinder brauchen ein Zuhause. Wir freuen uns
über jeden Erfolg, ein Kind wieder zu den Eltern zurückgebracht zu haben! Wir fordern eine unterstützende Familienhilfe!
Wirksame Kontrollen bedürfen einer
unabhängigen Rechts- und Fachaufsicht! Der HKVD äußert seine Besorgnis zu dem Vorhaben des Kinderschutzbundes, eine Beschwerdestelle für Heimkinder in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden und Heimträgern. Diese Kooperation stellt die Unabhängigkeit der Beschwerdestelle infrage. Wir beziehen uns auf die Pressemitteilung der
RP-Online Die dringende Notwendigkeit der Forderungen belegen die ständigen Hilfeersuchen an den HKVD, die von den betroffenen Eltern, Großeltern und Angehörigen von Kindern, die sich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter freier Trägerschaft aufhalten. Wir verweisen auf die Vorwürfe wegen Verletzung der Menschenrechte durch deutsche Jugendämter, die in der Bamberger Erklärung* erhoben wurden. Darin wird bemängelt, dass die Jugendämter in Deutschland keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch rechtlich unterstehen. Wir sehen in Deutschland dringend Handlungsbedarf. Die Mitglieder des Heimkinderverbandes handeln! Bis zur Einführung einer wirksamen und unabhängigen Rechts- und Fachaufsicht der Jugendämter will der HKVD und der Erweiterung der Heimaufsicht auch auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fordert der HKVD eine unabhängige und fachkompetente Beschwerdestelle. Der HKVD bietet dafür die nötigen Voraussetzungen. Er setzt sich zusammen aus ehemals misshandelten Heimkindern, die sich heute für die Rechte der Kinder und Familien uneigennützig engagieren. Dabei werden sie von Fachkräften wie diplomierten Pädagogen, Therapeuten und Juristen ebenfalls uneigennützig unterstützt. Den HKVD erreichen allerdings immer mehr Hilfeersuchen, die von ehrenamtlichen Kräften kaum noch zu bewältigen sind. Der HKVD musste leider feststellen, dass der Deutsche Kinderschutzbund die Rechte der Heimkinder bisher unzureichend vertreten hat. Dies geht aus der Aufarbeitung der Vergangenheit hervor, sowie aktuell aus Schilderungen betroffener Familienangehöriger von Heimkindern. Der HKVD fordert daher, eine Beschwerdestelle für Heimkinder beim Heimkinderverband anzusiedeln, der sich seit Jahren in dem Bereich bisher engagiert.
Der HKVD wird das Schreiben auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen und auf die Pressemitteilung als Link verweisen. HKVD Aachen, 01.06.2010 Verteiler: * Bamberger Erklärung im Rahmen des internationalen Symposiums „Deutsche
Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention“ unter Leitung von Annelise
Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
Nichtregierungsorganisationen des Europarates Bamberg, 20/21.10.2007
Konsequenzen aus den Missständen im Bereich Jugendhilfe – Heimerziehung, Fremdunterbringung Angesichts der zunehmenden Hilfeersuchen Angehöriger von fremd untergebrachten Kindern und Jugendlichen ist der HKVD mit seinen derzeit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern nicht mehr in der Lage, dem noch gerecht zu werden und bittet dringend um Unterstützung! Es handelt sich hier vorrangig um Anfragen:
Weiterhin werden immer mehr Misshandlungen und Quälereien von in Obhut genommenen Kindern durch die Medien bekannt, wobei man sich hier fragen muss, wo die Heimaufsicht bleibt Der HKVD weist darauf hin, dass die Ursachen hier im System liegen, welches diese Zustände ermöglicht. (Siehe auch Bamberger Erklärung). Es herrschen skandalöse Zustände.
Aktueller Fall : Dieser Satz musste gelöscht werden.
Fall 2008: Dieser Satz musste gelöscht werden. Die Mitglieder des HKVD fordern die Landtage auf zu handeln! Eine Unabhängige Beschwerdestelle für fremd untergebrachte Kinder und Jugendliche
Die Mitglieder des HKVD stehen den Landesregierungen für Gespräche zur Verfügung. 15. Oktober 2010
Heimkinder-Demo in Berlin am Donnerstag 15. April 2010 der HKVD unterstützt diese Demo und ruft alle Jugendamtsopfer auf, sich zu beteiligen. Hier weitere Infos...
Die Bundeskriminalstatistik weist für das Jahr 2008 ganze
1615 Fälle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen "unter
Ausnutzung einer Amtsstellung" bei Minderjährigen
aus - bei mehr als 56000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
insgesamt. Helfen Sie einem Kind in Deutschland! Werden Sie Pate! Hier klicken... für den Flyer Tausende Kinder leben heute von ihren Eltern getrennt, weil das Jugendamt sie ihnen wegnahm.... Jugendämter verweigern ihnen Bildung und ein Zuhause. Viele landen in Psychiatrien und werden von dort ins Ausland verschleppt. Dort haben sie keine Protestmöglichkeit mehr. Helfen Sie, diesen Menschenhandel deutscher Jugendämter mit der Justiz und Heimbetreibern aufzudecken und in die Öffentlichkeit zu bringen! Werden Sie Pate für ein Kind, bzw. eine Familie, um deren Rechte einzuklagen! Ehemalige misshandelte Heimkinder setzen sich heute für Heimkinder ein! Jedes zehnte Kind ist mit einer Unterbringung außerhalb
des Elternhauses verbunden!!! Das Jugendamt in der Kritik aus der Sicht von Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht Dipl.-Pädagoge (Univ.) Publiziert in der www.zkj-online.de ZKJ 10/2008 Hier klicken...
Wir suchen möblierte Zimmer für Jugendliche ab 16 Jahren die vor dem Jugendamt
fliehen und sich verstecken müssen. Wir kümmern uns derzeit intensiv um einen Jugendlichen, der sich im August 2009 über das Jugendamt beschwerte, weil man ihm den Schulbesuch verweigerte. Seine Beschwerde hatte zur Folge, dass er in die Kinder- und Jugendpsychiatrie zwangseingewiesen wurde. Nach 11 Wochen Zwangsaufenthalt wurde er in die Obdachlosigkeit entlassen. Der HKVD hat Anzeige erstattet. Könnten Sie sich vorstellen das Projekt "Schutzhaus für Jugendamtsflüchtlinge" zu unterstützen?
Kinderarmut ist für viele Einrichtungen ein lohnendes Geschäft. Je mehr Kinder „gehalten“ werden, umso höher der Ertrag. Bildung statt Ausgrenzung
Im Jahr 2005 waren in Deutschland 59.407 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien untergebracht, 72.382 Jungen und Mädchen lebten im Heim. Die Zahl der Heimkinder sinkt seit einigen Jahren, vor allem hat sich - der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund zufolge - die Gewährungspraxis der Jugendämter geändert: Wenn 2005 nur noch 20.650 Kinder in Heimen angemeldet wurden, sind das 13 Prozent weniger als vier Jahre zuvor. Kritiker beklagen den Kostendruck, Heimleiter warnen, viele Kinder hätten bessere Entwicklungschancen, wenn man sie früher eingewiesen hätte. Aber für einen Platz bei der Jugendheim Marbach GmbH zum Beispiel sind am Tag stolze 150 Euro zu zahlen. Die Kosten für Heimerziehung und betreutes Wohnen insgesamt beziffert die Dortmunder Arbeitsstelle für 2004 auf 2,59 Milliarden Euro (Pflege: 602 Millionen Euro). Es gibt in Deutschland keine Qualitätsstandards für Kinderheime, stattdessen wird - mit Fortbildung und Supervision - auf die Professionalität der Erzieher vertraut. Allerdings üben die Jugendämter indirekt Kontrolle aus, indem sie entscheiden, mit welchen Trägern sie arbeiten.
Dr.
Norbert Lammert schreibt am 31. Oktober 2007
In einem Hilferuf Forum schreibt ein Insider: "Kaum ist ein Kind gestohlen worden, fällt die gesamte Bagage wie hungrige Wölfe darüber, um sich die Beute zu teilen."
Der Steuerschlund Jugendwohlfahrt steht in der aktuellen Oktober-Ausgabe vom Nachrichtenmagazin XlargE ein weiteres Mal auf dem Prüfstand. Exklusiv enthüllt das Nachrichtenmagazin XlargE die Korruption zwischen den Wirtschaftstreibenden der Freien Jugendwohlfahrt und ihren politischen Brotgebern. Dem erschreckenden Alltag in einem österreichischen Kinderheim geht XlargE auf den Grund, spricht mit Eltern, Kindern und einer ehemaligen Praktikantin. Die Tatsachen im Horrorheim sind von leiblichen Eltern nicht zu überbieten, dennoch, SPÖ Amtsmandatarin Christine Gaschler-Andreasch sieht ein weiteres mal zu. Nun wird der XlargE-Bericht zum Politikum im Landtag von Kärnten. Über ein Jahr hat XlargE recherchiert, mit Betroffenen gesprochen, das Szenario des Schreckens rekonstruiert. Autor Mathias Fluck zeigt in seiner mehrseitigen Reportage unter anderem Versuche auf, die aktuelle Berichterstattung mit Anwaltschreiben zu unterbinden. Selbst die Heimleitung schreckt vor haltlosen Tatbehauptungen als Journalismus-Repressalie im Landeskriminalamt nicht zurück. Am 15. Oktober 2009 präsentiert sich über 100.000 XlargE-Abonnenten eine packende Reportage voller Emotionen – ungeschminkt & unzensiert. Ab sofort zeigt sich XlargE monatlich exakt zur Monatsmitte als periodisches Druckwerk – das Cover exklusiv 7 Tage vor Erscheinung.
Prof. Micha Brumlik: "Ab nach Sibirien? Wie gefährlich ist unsere Jugend?" Ein wichtiger Beitrag gegen die von Roland Koch angeschobene
Hetzkampagne gegen die angeblich gefährliche Jugend mit den Folgen der
Prämierung von Drillcamps, wie die des Metzgers Lothar Kannenberg und
gegen die illegalen Arbeitslager der deutschen Jugendhilfe im Ausland
(SPIEGEL 44/06) Aus dem Inhalt: Kinder machen Dich unsterblich und
genau so muss Du sie behandeln.
UN Kinderrechtskonvention http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/D_0006_Kinderkonvention.pdf
• 05.04.1992 Bundestag stimmt der Kinderrechtskonvention der UN zu.
Erkannte Kinderrechte I • Schutz vor Diskriminierung • Schutz vor Sexuellem Missbrauch • Schutz vor Misshandlung • Schutz vor Ausbeutung • Schutz vor Entführung
• Schutz vor Drogen Erkannte Kinderrechte II • Festgehalten im BGB 1666ff: Kindeswohlgefährdung
" Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein
Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die
Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur
Abwendung der Gefahr erforderlich sind".
Erkannte Kinderrechte III
• § 60 FamFG: Beschwerderecht Minderjähriger (nur über 14 Jährige):
Erkannte Kinderrechte IV • §6 Grundgesetz: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung". • Eltern oder Vormund müssen das Kind so heranbilden, dass es sich zu einem selbständigen, eigenverantwortlichen Menschen entwickelt. • Uneheliche Kinder sind Gleichgestellt wie ehelichen Kinder
Erkannte Kinderrechte V
• § 1626 BGB Elterliche Sorge:
• §1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge: • “(1) Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“ • “(2) Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie
Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere
entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig“.
Erkannte Kinderrechte VII • §1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge: "Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen".
Erkannte Kinderrechte VIII • §1626 BGB Elterliche Sorge: "Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen."
• § 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeldparagraph): "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. ".
Erkannte Kinderrechte X • § 5 RelKErzG Gesetz über die religiöse Kindererziehung: “ Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“
Erkannte Kinderrechte XI • §1631a BGB Ausbildung und Beruf: “In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes nehmen die Eltern insbesondere auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden“.
Erkannte Kinderrechte XII • § 159 FamFG Persönliche Anhörung des Kindes: “Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.“
Erkannte Kinderrechte XIII • §1688 BGB Entscheidung der Pflegeperson: “Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. .............“.
Erkannte Kinderrechte XIV • § 158 FamFG
Verfahrensbeistand Dem Verfahrensbeistand sind keine Kosten aufzuerlegen.
Fürsorgepflichten der Erwachsenen bzw. Rechte der Kinder • Recht auf Nahrung • Recht auf Bildung • Recht auf Wohnung/-raum • Recht auf eigene Meinung • Recht auf Beteiligung • Recht auf Privatleben • Informationen über Rechte • Gleiches Recht für Alle • Recht auf Kleidung • Recht auf ein gutes Leben • Recht auf gewaltfreie Erziehung • Recht auf Hilfe • Recht zu Spielen, Recht auf Kindheit • Recht zu Lernen/auf Neugier • Recht ohne Angst zu leben
• Recht auf einen eigenen Namen • Briefgeheimnis • Recht auf Spiel, Erholung, Sport, Ruhe • Recht auf Leben • Recht auf eine Staatsangehörigkeit • Recht auf Betreuung • Recht auf Trennung von den Eltern • Recht auf Hilfe zum Leben
Offenkundige Rechte • Recht (Pflicht) auf Bildung • Recht auf Glaube/Religion • Recht auf Gehör/freie Meinung
Bamberger Resolution anlässlich des Symposions „Pädagogik
zwischen Heterogenitätskompetenz und Normierungsperformanz“ an der Universität
Bamberg (Lehrstuhl für Pädagogik, Forschungsstelle für Kinder und
Jugendlichenpsychotherapie) am 08.10.2010 zu „Bildung“ und „Kindeswohl“ in
Bamberg
Auszug zum „Kindeswohl“ (Punkt 4 und 5) 4. Pädagogik als Anwaltschaft des Kindes hat Sorge zu tragen, dass das „Kindeswohl“ nicht nur unter institutions und ausbildungsbezogener Perspektive betrachtet wird. Deshalb wäre es beispielsweise Aufgabe eines Lehrstuhls Elementar und Familienpädagogik, Qualifikationen und Kompetenzen zur Förderung des Kindeswohls in Familien, Umfangs und Sorgerechtsverfahren zu vermitteln statt entsprechende Aufgaben (Psychosoziale Diagnostik, Gutachtertätigkeiten, Erziehungsberatung) zu ignorieren oder an psychologische, medizinische, kinder und jugendpsychotherapeutische /psychiatrische Professionen zu delegieren. Elementar und Familienpädagogik als konstruktive Handlungswissenschaft sollte neben globaler und nationaler Ausrichtung auch lokale Einmischung im Falle „staatlicher Kindeswohlgefährdung“ nicht scheuen.
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