Fürsorgeentzug nur
mit richterlichem Beschluss
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Sorgerecht ist
Elternrecht |
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Vormundschaftsbehörde
muss eine Fachbehörde sein |
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Schaffung von
Aufsichtsstellen |
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Entscheidungsträger
sollen bei Fehlentscheiden haftbar gemacht werden können |
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Das Heimkinderwesen
darf keine Existenzen sichern |
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Die Privatwirtschaft
darf keine staatlichen Aufgaben bei Fremdplatzierungen
übernehmen |
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Prüfung, Ausbildung
und Weiterbildung von Pädagogen sowie adäquate kompetente
Kontrollen |
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Regelmäßige
Überprüfung bestehender Fremdplatzierung mit dem Ziel der
Rückführung
in die Herkunftsfamilie |
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Hilfe vor Ort
anstelle von teuren Fremdplatzierungen |
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Einschränkung des
Eltern-Kind-Kontaktes nur in gut begründeten, schwerwiegenden
Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung |
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Das Kind und die
Eltern müssen in den Entscheidungen mit einbezogen werden |
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Die betreuten Kinder
und Jugendlichen erhalten eine Broschüre über Kinderrechte,
Fachstellen-Adressen, Hotline-Nummern |
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Nach der
Volljährigkeit sind dem Zögling alle Akten und Aktenzeichen zu
übergeben |
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Auslandsplatzierungen
sind generell zu verbieten |